FSK & Elternleitfaden
Mit der Familie ins Kino - Ein Leitfaden für Eltern
In unserer Mediengesellschaft sind Kino und Film ein enerationenübergreifendes Thema, das zu gegenseitigem Austausch von Erfahrungen und Wahrnehmungen führen kann – gerade weil Kinder und Erwachsene filmische Geschichten ganz unterschiedlich erleben. Noch vor dem Besuch von Kindergarten und Schule wird der Umgang mit den bewegten Bildern des Films und anderer Medien zuerst in der Familie erfahren und gelernt. Kindgerecht inszenierte und ausgewählte Filme können dabei vieles für die Entwicklung junger Menschen leisten: Sie bestätigen Selbstbilder, tragen zur Selbstfindung bei und geben Orientierung an Weltbildern. Mit den filmischen Figuren können Kinder Fragen und Konflikte miterleben und ihre kognitiven und emotionalen Fähigkeiten entwickeln. Zudem machen Kinobesuche einfach Spaß. Im Familienverbund sind sie ein gemeinschaftliches Erlebnis. Wenn das Licht im Kinosaal aus geht und die Projektion beginnt , taucht man in neue, andere Welten ein. Man durchlebt mit den Filmhelden und -heldinnen Abenteuer
und kann oft auch herzlich mit ihnen lachen. Mit diesem Leitfaden möchten wir Mütter und Väter, Großeltern, Erzieherinnen und Erzieher dabei unterstützen, dass der Kinobesuch mit den Kindern ein Erlebnis wird. Zugleich hoffen
wir, Antworten zu geben auf Fragen, die im Zusammenhang mit Kinofilmen auftauchen: Ist der Film für mein Kind geeignet? Worauf sollte ich achten bei Auswahl von Kino und Film? Darüber hinaus möchten wir Ihnen Mut machen, sich gemeinsam mit Ihrem Kind auch jenseits des eigentlichen Kinobesuchs mit Film zu beschäftigen und Neues zu erfahren.
Nicht zuletzt wollen wir Ihnen einige Hinweise geben, um die Filmbildung in der Schule Ihres Kindes zu fördern und neue Anregungen einzubringen.
Der Leitfaden ist ein Service vom "Netzwerk für Film und Medienkompetenz - VISION KINO". Hier erhalten Sie weiteres interessantes Informationsmaterial
Der komplette Leitfaden als PDF zum Herunterladen:
Die FSK
Die FSK ist eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), dem Dachverband von derzeit 16 film- und videowirtschaftlichen Verbänden. Im Zentrum der Arbeit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft stehen Altersfreigabeprüfungen für Filme, seit Anfang der 80er Jahre auch für Videokassetten und vergleichbare Bildträger (DVD, CD-ROM, Laser-Disc u.ä.), die in der Bundesrepublik Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind. Seit Beginn der Tätigkeiten
der FSK im Jahr 1949 sind insgesamt mehr als 96.400 Filme und Bildträger geprüft worden, im Jahr 2003 waren es 3.800 Einzelprüfungen.
Eine Vorlagepflicht bei der FSK besteht nicht, allerdings haben die in der SPIO
zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände ihre Mitglieder verpflichtet, nur von der FSK geprüfte Produkte öffentlich anzubieten.
Die FSK wurde 1949 zunächst als Institution zur Begutachtung von Kinofilmen auf mögliche nationalsozialistische Inhalte gegründet. Auf freiwilliger Basis wurden Alterseinstufungen für Kinofilme vorgenommen, die seit 1951 im Jugendschutzgesetz gesetzlich normiert sind. (JÖSchG, seit 01.04.2003 im JuSchG) als Altersfreigaben gesetzlich vorgeschrieben wurden. Die Bundesländer haben in einer Ländervereinbarung beschlossen, die FSK-Entscheidungen bundesweit zu übernehmen. Sie bedienen sich der FSK als gutachterliche Stelle. Alle für eine Vermarktung bestimmten Produkte dieser Art, die nicht der FSK vorgelegt werden, dürfen nur an Erwachsene weitergegeben werden. Seit 1985 werden auch Videos, Bildplatten und vergleichbare Bildträger vorgelegt. Entsprechend der Grundsätze der FSK wird eine Freigabe für eine bestimmte Altersklasse beschlossen. Die Altersfreigaben regeln die Anwesenheit von Kindern Jugendlichen bei öffentlichen Filmveranstaltungen.
Die Altersfreigaben sind:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab sechs Jahren
- Freigegeben ab zwölf Jahren
- Freigegeben ab sechzehn Jahren
- Keine Jugendfreigabe


